Pressemitteilungen
BGH: Bei eigenmächtiger Reparatur zahlt der Mieter die Rechnung selbst.
(Quelle: Hamburger Abendblatt 17.01.2008)
Mieter müssen den Handwerker selbst bezahlen, wenn sie eine Reparatur eigenmächtig in Auftrag gegeben und nicht mit dem Vermieter abgestimmt haben. Mehr...